Erklärung zur unbedingten Erforderlichkeit einer kurzfristigen Geschäftsreise

Erklärung zur unbedingten Erforderlichkeit einer kurzfristigen Geschäftsreise

Eine „Erklärung zur unbedingten Erforderlichkeit einer kurzfristigen Geschäftsreise“ (hier klicken um das Dokument zu öffnen) ist für alle notwendig, die aktuell noch unter die Corona-Reisebeschränkungen fallen. Für alle Drittstaatsangehörigen ist trotz der Erklärung auch ein Visum notwendig.

Das Formular muss vom Unternehmen / Arbeitgeber persönlich unterschrieben werden. Ein Brief / eine Bestätigung oder aber auch eine Erklärung des Entsendestaates (sprich vom Unternehmen aus dem Ausland) ist nicht ausreichend.

Sollen also Geschäftspartner aus dem Ausland eingeladen werden, ist es zwingend erforderlich die deutsche Erklärung auszufüllen und zu unterschreiben (vom im Deutschland ansässigen Unternehmen).

In dem Dokument muss genau erklärt werden, warum eine Einreise in Person tatsächlich notwendig ist. Hierbei muss auch dargelegt werden, warum die Geschäftsreise nicht zu einem späteren Zeitpunkt unternommen werden kann.

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