IT-Sicherheitsgesetz 2.0

IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Ganz nach seinem Mantra „Man muss Gesetze kompliziert machen“ hat das BMI von Minister Horst Seehofer in letzter Minute noch weitreichende Änderungen am Entwurf des neuen IT-Sicherheitsgesetzes vorgenommen.

Bereits in der Vergangenheit sind Gesetzesvorhaben die in Verbindung zum Minister standen regelmäßig bis an die Grenze und über die Schranken des Grundgesetzes hinaus gegangen.

„Ich hab jetzt die Erfahrung gemacht in den letzten 15 Monaten: Man muss Gesetze kompliziert machen“, *lachen* „Dann fällt es nicht so auf.“

Zitat Horst Seehofer

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik kann – sofern der Entwurf beschlossen wird – zukünftig 12 Monate lang Protokolldaten (z.B. IP-Adressen, personenbezogene Daten), die bei der Kommunikation mit Behörden des Bundes und Parlamentariern anfallen, speichern und auswerten

Besonders die Speicherung von Protokolldaten und personenbezogenen Daten bei der Kommunikation mit Paralamentariern bzw. Abgeordneten halte ich persönlich für sehr bedenklich.

Auch die im Juli beschlossene Sicherheitsunion in Europa bringt weitere Änderungen mit sich, so sollen etwas Ermittlungsbehörden Zugriff auf digitale Beweismittel in ganz Europa erhalten. Auch der Datenaustausch zwischen Polizeibehörden soll erleichert werden. Die EU-Strategie zu diesem Thema ist offiziell die „Zusammenführung der Einzelmaßnahmen in einem neuen Sicherheitsökosystem“.

Welche Auswirkungen diese Gesetze haben werden ist noch nicht absehbar, da aber bereits innerhalb Deutschlands illegale Abfragen von (Polizei)Beamten durchgeführt wurden, dürfte damit illegalen Abfragen aus Nachbarländern Tür und Tor offen stehen.

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