One Stop Shop OSS und Amazon FBA

One Stop Shop OSS und Amazon FBA

Die große Frage: Was muss getan werden bei der Nutzung von Amazon FBA Versandlagern im Ausland und der kommenden One-Stop-Shop (OSS) Regelung zur Umsatzsteuer im Juli 2021.

Händler die bereits im Ausland registriert sind und auch im Ausland lagern müssen weiterhin registriert bleiben. Die OSS Regelung gilt nämlich nur für Sendungen aus dem Heimatland ins EU-Ausland und auch nur bei B2C.

Sofern also ein Amazon FBA Lager genutzt wird, ist weiterhin eine Registrierung bei der jeweiligen Steuerbehörde zwingend notwendig. Auch die Meldungen müssen wie bisher abgegeben werden.

Wenn also z. B. ein deutscher Händler in Polen seine Ware lagert, ist der deutsche Händler weiterhin dazu verpflichtet sich bei der polnischen Steuerbehörde zu registrieren und entsprechende Meldungen abzugeben.

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