Anwendbarkeit der Formulierung und/oder in Verträgen

Anwendbarkeit der Formulierung und/oder in Verträgen

Im vorliegenden Fall ging es um eine Streitigkeit zwischen einem Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor dem für Urheberrecht zuständigen Amtsgericht München.

Im Kern des Verfahrens stand eine arbeitsvertragliche Klausel die zum Rückfall der entsprechenden Verwertungsrechte an den Arbeitnehmer führte. Hierbei war insbesondere auch die Formulierung „und/oder“ streitgegenständlich

Alle Varianten der enstprechenden Klausel waren mit den Wörtern „und oder“ getrennt, sodass nach Ansicht des Gerichts, und dem Wortlaut nach, diese nicht nur kumulativ, sondern auch alternativ anzuwenden war.

Zum Urteil des Amtsgericht München vom 13.11.2015, Az. 161 C 15776/15

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