Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Löschung von Ton/Videoaufnahmen

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Löschung von Ton/Videoaufnahmen

Arbeitnehmer haben gegen Ihren Arbeitgeber einen Anspruch auf Löschung von Ton- und Videoaufnahmen. Dies insbesondere wenn kein Grund mehr für eine spätere Aufbewahrung erkennbar ist.

Der Streitwert für einen solchen Fall lag vor dem Arbeitsgericht Augsburg bei moderaten 500 EUR.

Ansprüche von Arbeitnehmern aus dem Bereich Datenschutz lassen sich folglich auch mit einem geringen Streitwert vor dem Arbeitsgericht effektiv durchsetzen.

Zum Urteil (Arbeitsgericht Augsburg vom 25.08.2016, Az. 3 Ca 3176/15)

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