Antworten zum Urheberrecht: Neue Pflichten für Webseitenbetreiber und Shops durch § 32d UrhG
§ 32d UrhG führt einmal wieder zu zahlreichen neuen Pflichten für Webseitenbetreiber und Shops und lässt zunächst darauf schließen, dass ab Juni 2023 zu jedem einzelnen Stockfoto umfassend Auskunft an die Urheber zu erteilen ist. Glücklicherweise finden sich in § 32d Abs. 2 UrhG entsprechende Ausnahmeregelungen. Um diese jedoch zu „verstehen“ müssen wir zuerst den …